Einweg-Kontaktlinsen kartellrechtlich Vergleich der Sammelklage in Höhe von 75 Millionen US-Dollar

Verbraucher können von einer gemeinsamen Einigung in Höhe von 75 Millionen US-Dollar mit dem Hersteller von Einweg-Kontaktlinsen profitieren, um Ansprüche wegen Verstößen gegen das Kartellrecht beizulegen.
Der Vergleich kommt Verbrauchern zugute, die zwischen dem 1. Juni 2013 und dem 4. Dezember 2018 bestimmte Einweg-Kontaktlinsen gekauft haben. Die Kontaktlinsen im Rahmen des Vergleichs werden von Johnson & Johnson Vision Care, Alcon Vision, CooperVision, ABB Concise Optical Group und Bausch & Lomb verkauft.Eine vollständige Liste der abgedeckten Kontaktlinsen finden Sie auf der Vergleichswebsite.
Alcon und Johnson & Johnson Vision Care sind zwei Augenoptikunternehmen, die Kontaktlinsen herstellen. Verbraucher, die Einweg-Kontaktlinsen verwenden, haben möglicherweise Produkte von diesen Unternehmen über ihre Augenarztpraxis oder Apotheke gekauft.

Bausch- und Lomb-Kontakte

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Alcon und Johnson & Johnson haben Bundesgesetze verletzt, indem sie sich mit CooperVision, ABB und Bausch & Lomb verschworen haben, um den Preis von Einweg-Kontaktlinsen künstlich zu erhöhen, so eine kartellrechtliche Sammelklage. Es wird gesagt, dass die Unternehmen ab Juni 2013 der Umsetzung zugestimmt haben eine einseitige Preispolitik, die einen Mindestverkaufspreis für Einweg-Kontaktlinsen festlegt.
Aufgrund des Programms sollen Verbraucher für Kontaktlinsen mehr bezahlen als im Gesundheitsmarkt. Ohne die angeblich wettbewerbswidrige Vereinbarung würden die Beklagten angeblich die Preise ihrer Produkte senken, um wettbewerbsfähig zu bleiben und Kunden zu gewinnen.
Alcon und Johnson & Johnson Vision Care haben sich darauf geeinigt, ihre Ansprüche im Rahmen einer Sammelklage in Höhe von 75 Millionen US-Dollar beizulegen.
Alcon wird 20 Millionen US-Dollar beisteuern, während Johnson & Johnson 55 Millionen US-Dollar beisteuern werden. Die Fonds schließen sich früheren Vereinbarungen mit CooperVision und der ABB Optical Group an.
Gemäß den Bedingungen des Kontaktlinsenvergleichs können Sammelkläger Barzahlungen für Einweg-Kontaktlinsen zurückfordern.
Jeder Verbraucher hat Anspruch auf einen proportionalen Anteil aller fünf Vergleichsfonds, basierend auf der Anzahl der berechtigten Linsen, die jeder Verbraucher während der Sammelklage gekauft hat. Derzeit sind keine Zahlungsschätzungen verfügbar.
Kursteilnehmer müssen einen Kaufbeleg für die von ihnen gekauften Einweg-Kontaktlinsen einreichen. Dazu gehören Quittungen oder andere Dokumente.
Um vom Kontaktlinsenvergleich zu profitieren, müssen Klassenmitglieder bis zum 22. August 2022 ein gültiges Antragsformular einreichen.
Verbraucher, die Ansprüche für frühere Vergleiche mit ABB, Bausch & Lomb und/oder CooperVision einreichen, müssen kein weiteres Anspruchsformular einreichen, da die zuvor übermittelten Informationen für die Zahlung verwendet werden.
Der Vergleich kommt Verbrauchern zugute, die zwischen dem 1. Juni 2013 und dem 4. Dezember 2018 bestimmte Einweg-Kontaktlinsen gekauft haben. Die Kontaktlinsen im Rahmen des Vergleichs werden von Johnson & Johnson Vision Care, Alcon Vision, CooperVision, ABB Concise Optical Group und Bausch & Lomb verkauft.Eine vollständige Liste der abgedeckten Kontaktlinsen finden Sie auf der Vergleichswebsite.
Gegebenenfalls müssen dem Gruppenanwalt oder dem Anspruchsverwalter zusätzliche Informationen zur Verfügung gestellt werden, um Ihren Anspruch zu untermauern.
Denken Sie daran: Ihr Anspruch wird unter Strafe des Meineids eingereicht. Sie haben auch anderen teilnahmeberechtigten Gruppenmitgliedern Schaden zugefügt, indem Sie einen betrügerischen Anspruch eingereicht haben die Kriterien (Top Class Actions ist kein Vergleichsverwalter). Wenn Sie für diesen Vergleich nicht in Frage kommen, überprüfen Sie bitte unsere Datenbank mit anderen Vergleichen für öffentliche Sammelklagen, für die Sie möglicherweise in Frage kommen.
Betreff: Kartellrechtsstreit mit Einweg-Kontaktlinsen, Fall Nr. 3:15-md-2626-J-20JRK, US-Bezirksgericht für den zentralen Bezirk von Florida, Abteilung Jacksonville
Disposable Contacts Antitrust LitigationSettlement AdministratorP.O.Box 2995Portland, OR 97208-2995info@ContactLensSettlement.com877-253-3649

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Bitte beachten Sie: Top Class Actions ist weder ein Vergleichsverwalter noch eine Anwaltskanzlei. Top Class Actions ist eine legitime Nachrichtenquelle, die Sammelklagen, Vergleiche von Sammelklagen, Klagen wegen Arzneimittelverletzungen und Produkthaftungsklagen abdeckt. Top Class Actions bearbeitet keine Ansprüche und wir können es auch nicht beraten Sie über den Status von Vergleichsansprüchen aus Sammelklagen. Sie müssen sich an den Vergleichsverwalter oder Ihren Anwalt wenden, wenn Sie Aktualisierungen zum Status Ihres Anspruchs, Anspruchsformulare oder Fragen zum voraussichtlichen Versand der Zahlungen benötigen.
Verbraucher können von einem gemeinsamen Vergleich in Höhe von 75 Millionen US-Dollar mit einem Hersteller von Einweg-Kontaktlinsen profitieren, um Ansprüche wegen Verstoßes gegen das Kartellrecht beizulegen ... Weiterlesen


Postzeit: 03.07.2022